Wählen nach dem Geldbeutel?

Während Wirtschaftsleistung, Bruttolöhne und Standardrente bis Mitte der 1980er Jahre gemeinsam wuchsen und damit breite Bevölkerungsschichten am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben ließen, haben sich ihre Entwicklungspfade seitdem deutlich auseinanderentwickelt.

wahlprogrammsteuerpolitik


Steueraufkommen der Steuerpolitik nach Wahlprogramm.

Es zeigt sich, dass FDP und AfD am stärksten für Steuerentlastungen eintreten. Steuerentlastungen führen jedoch zu Mindereinnahmen des Staates und müssen durch Ausgabenkürzungen oder Kredite entsprechend gegenfinanziert werden.

Die Steuersenkungspäne der AfD erfordern mit 181 Mrd. € die härtesten Ausgabenkürzungen. Die Gegenfinanzierung durch Kredite ist ausgeschlossen, da eine Lockerung der Schuldenbremse strikt abgelehnt wird.

Gemeinsam ist den Parteien und deren Steuerpolitik das Ziel der Steuerentlastung. Die Steuerpolitik der Linken entlastet Geringverdiener am meisten, während die Steuerentlastung mit steigendem Einkommen abnimmt.

Genau umgekehrt verhält es sich bei der Steuerpolitik von FDP, CDU und AfD. Hier gilt, je größer das Einkommen, desto größer die Steuerersparnis gegenüber dem Status Quo. Eine Entlastung derer, die am Wenigsten haben gibt es nicht, wobei die FDP diese Menschen sogar stärker belastet sehen möchte als bisher.

Dieses Ergebnis ist für FDP & CDU nicht weiter verwunderlich, deckt es sich doch gerade bei der FDP mit der politischen Gesinnung der Wählerschaft. Hinsichtlich der AfD dagegen, mag das Ergebnis überraschen, da sich deren Wählerschaft eben gerade nicht aus überwiegend einkommensstarken Menschen rekrutiert.

Die der obigen & der folgenden Grafik zugrundeliegenden Berechnungen berücksichtigen dabei nicht die von CDU, FDP und AfD beabsichtigte Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 75.000,00 € bezahlt wird, also von den oberen 10% der Einkommen.

Die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die daraus resultierende Einkommensteuer. Die Freigrenze beträgt 20350,00 €, was ungefähr einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 75000,00 € entspricht.

Eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zur Sicherung von Steuergerechtigkeit lässt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes ableiten. Dies lässt jedoch einiges an Interpretationsspielraum zu. Das Leistungsfähigkeitsprinzip beantwortet nicht, wie viel Steuern mehr bei einem höheren Einkommen zu zahlen sind.

Bei der Einkommensteuer soll ein progressiver Verlauf eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sicherstellen. Statt progressiv zum Einkommen ist die Mehrwertsteuer dagegen proportional zum Konsum und in ihrer Verteilungswirkung regressiv, da die Konsumquote mit sinkendem Einkommen steigt. Mit steigendem Einkommen dagegen, sinkt die Konsumquote, bei gleichzeitigem Anstieg der Sparquote. Die Mehrwertsteuer ist also prozentual bei niedrigen Einkommen höher, was dem Leistungsfähigkeitsprinzip widerspricht.

Mit der Umstellung vom Allphasen-Brutto-Umsatzsteuersystem zum Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem 1968 ist die formal richtige Bezeichnung für die Besteuerung des entlang der Wertschöpfungskette entstandenen Mehrwerts „Umsatzsteuer“. Obwohl die Unterschiede zwischen den beiden System aus volkswirtschaftlicher Sicht von enormer Bedeutung sind, werden die Begriffe Umsatzsteuer & Mehrwertsteuer im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879,00 € greift der Spitzensteuersatz von 42%. Das bedeutet jedoch nicht, dass davon 42% zu versteuern sind. Der Steuersatz von 42 % wird nur auf den Teil des zu versteuernden Einkommens über dieser Grenze angewendet, darunter greift der normale progressive Tarif. Ein Beispiel:

Das Brutto-Medianeinkommen ist im Gegensatz zum Brutto-Durchschnittseinkommen nicht durch die hohen Einkommen der Topverdiener verzerrt und beträgt ca. 33.300 € / Jahr. Quelle: Statistisches Bundesamt.

Einkommensteuerberechnung für ein zu versteuerndes Einkommen von 33.300,00 €. Es greift der Steuersatz von 29,33%. Die Durchschnittsbelastung, also die tatsächliche Steuerlast beträgt jedoch 15,51% von 33.300,00 €, also 5166,00 €. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Lohn- und Einkommensteuerrechner, https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml.